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Gemeindesteuer auf Immobilien (ICI) (WURDE MIT DEM 01.01.2012 VON DER NEUEN IMMOBILIENSTEUER IMU ERSETZT)

Zuständig

ICI (Gemeindesteuer auf Immobilien)

Die Ici wird von Eigentümer und Inhaber von Realrechten an Gebäuden und Baugründen geschuldet. Mit dem Gesetzesdekret Nr. 93/2008 wurde die Gemeindeimmobiliensteuer für die Hauptwohnung abgeschafft. Als Hauptwohnung versteht man jene Liegenschaft, in der der Steuerträger den meldeamtlichen Wohnsitz hat. Der aktuelle Hebesatz in Barbian beträgt 4,8 Promille.

Unseren Bürgern werden Anfang Juni die bereits ausgefüllten Posterlagscheine zugeschickt. Diese Posterlagscheine müssen auf deren Richtigkeit überprüft werden. Nicht korrekte Angaben sind dem Gemeindesteueramt mitzuteilen. Bei nicht Zusendung ist die geschuldete Ici trotzdem zu entrichten.

Die Zahlung erfolgt jährlich in zwei Raten und zwar:

  1. Akontozahlung innerhalb 16. Juni des laufenden Jahres
  2. Saldozahlung innerhalb 16. Dezember des Jahres.

Die jährliche Zahlung erfolgt an den Einhebungsbeauftragten Equitalia Trentino Alto Adige – Südtirol. Sämtliche Änderungen, die sich in Bezug auf die steuerpflichtigen Immobilien ergeben, sind dem Gemeindesteueramt innerhalb von 60 Tagen zu melden.

Hebesätze und Freibeträge ·

  • Ordentlicher Hebesatz: 4,8 Promille
  • Freibetrag für Hauptwohnungen: für Hauptwohnungen ist keine ICI zu entrichten
  • Freibetrag für Wohnungen, welche in unentgeltlicher Nutzungsleihe an Verwandte in gerader Linie abgetreten werden
  • als Zubehör, welches als Bestandteil der Hauptwohnung angesehen wird, gelten max. zwei Garagen Box oder Autoabstellplätze
  • Betrag bis zu dem die Steuer nicht geschuldet ist: Euro 10,00 
  • Steuerreduzierung für unbenutzbar bzw. unbewohnbar erklärte Liegenschaften: 50 %
  • Für nähere Informationen und eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Barbian.

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