Die Gemeindeverwaltung möchte informieren, dass unser Hausmeisterehepaar Marianne und Reinhard zum Jahresende seine Hausmeistertätigkeit für unser Vereinshaus in Barbian beenden wird. Auch nach einer intensiven Suche für die zukünftige Obhut unseres Vereinshauses konnte leider keine Nachfolge bzw. kein Ersatz gefunden werden. Demzufolge werden die Hausmeistertätigkeiten (inklusive Reservierungen) für unser Vereinshaus in Barbian ab 07.01.2025 von unseren Gemeinde-Arbeitern (Hauswart) während der Dienstzeiten erfolgen.
In Ausarbeitung steht noch eine Regelung, welche den Nutzern des Vereinshauses auch außerhalb der Dienstzeiten unserer Gemeinde-Arbeiter (bei Veranstaltungen in den Abendstunden und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) eine „Rufbereitschaft“ in „äußersten Notfällen“ gewährt. Eine entsprechende Regelung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Nachfolgend möchten wir über die wesentlichen Benützungsbedingungen informieren:
Reservierung des Vereinshauses für Veranstaltungen
Sofern das Vereinshaus für eine Veranstaltung genutzt werden möchte, muss der Veranstalter frühzeitig eine schriftliche Anfrage bzw. Reservierung unter der E-Mail-Adresse bauhof@barbian.eu vornehmen.
Übergabe der Zugangsschlüssel und Anweisungen
Dem Veranstalter wird vom Hauswart spätestens einen Tag vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung der Schlüssel für das Vereinshaus übergeben. Gleichzeitig erfolgt auch eine Einweisung in die Sicherheitsvorkehrungen, Anlagen, Gerätschaften und Benützungsbedingungen. Zudem werden die notwendigen Formalitäten mit Unterschrift und Datum des Veranstalters festgehalten.
Aufstellen und Abräumen von Tischen und Stühlen
Das Aufstellen von Tischen und Stühlen muss durch den Veranstalter erfolgen, ebenso das Abräumen bzw. Aufräumen.
Aufsicht und Ordnung vor, während und nach der Veranstaltung
Für die Aufsicht über die Räume und Einrichtungen, sowie für die Ordnung vor, während und nach der jeweiligen Veranstaltung sind die Vorsitzenden des veranstaltenden Vereins oder eine von ihnen dem Hauswart mitgeteilte delegierte Person verantwortlich. Der Veranstalter haftet auch für eventuelle Schäden, die dabei Dritten gegenüber entstehen sollten. Für den vorgeschriebenen Sicherheits- und den Brandschutzdienst muss der Veranstalter sorgen. Die auf der behördlichen Genehmigung angeführten Veranstaltungsbedingungen sind rigoros einzuhalten.
Benützung der Küche und des Geschirrs
Die Küche und die dazugehörigen Einrichtungen sind mit Sorgfalt zu behandeln und jeweils so zu hinterlassen, wie sie übernommen wurden. Eventuell entstandene Schäden sind dem Hauswart verlässlich zu melden. Das Geschirr ist jeweils gezählt, fehlende Teile müssen vom Veranstalter ersetzt werden.
Sauberhaltung und Reinigungsarbeiten nach der Benützung
Die Reinigungsarbeiten nach einer Veranstaltung in den Räumen und um das Gebäude sind vom Veranstalter durchzuführen. Der Hauswart wird diese Anforderungen nach einer Veranstaltung überprüfen. Sofern sich Mängel oder Nachbesserungen ergeben sollten, wird der Hauswart den Veranstalter diesbezüglich informieren. Etwaige Mängel müssen vom Veranstalter umgehend nachgebessert werden, anderenfalls wird der Hauswart die anfallenden Kosten dem Veranstalter in Rechnung stellen.
Entrichtung der Mietgebühren
Nach einer Veranstaltung werden dem Veranstalter, sofern vorgesehen, die vereinbarten bzw. eventuell anfallenden Mietgebühren in Rechnung gestellt.
Not- oder Störfälle während einer Veranstaltung
Während der Veranstaltungen wird der Hauswart nicht anwesend sein.
In Ausarbeitung steht noch eine Regelung, welche den Nutzern des Vereinshauses auch außerhalb der Dienstzeiten unserer Gemeinde-Arbeiter (bei Veranstaltungen in den Abendstunden und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) eine „Rufbereitschaft“ in „äußersten Notfällen“ gewährt. Eine entsprechende Regelung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Wie aus den Benützungsbedingungen ersichtlich ist, wird sich für die Veranstalter in der Durchführung von Veranstaltungen im Wesentlichen nicht viel ändern. Wichtig ist, den auf der behördlichen Genehmigung angeführten Veranstaltungsbedingungen und den Benützungsbedingungen Folge zu leisten und die Anordnungen des Hauswarts einzuhalten.