Verordnung über die Videoüberwachung GR 12/18.03.2025

Die Gemeinde Barbian regelt mit dieser Verordnung die Nutzung von Videoüberwachung zur Sicherheit und zum Schutz öffentlicher Bereiche.


abgeändert mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 17 vom 30.04.2026

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

20.03.2025

Beschreibung

Die Gemeinde Barbian nutzt Videoüberwachung, um die Sicherheit zu erhöhen und das Gemeindeeigentum zu schützen.

Die Kameras dürfen nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden, zum Beispiel zur Verhinderung von Diebstahl oder zur Verkehrsüberwachung.

Die Bürger müssen informiert werden, wenn sie sich in einem überwachten Bereich befinden, und die Daten werden nur für eine begrenzte Zeit gespeichert.

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Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

20.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 05.05.2026, 09:18 Uhr

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