Verordnung über die internen Kontrollen GR 36/21.11.2016

Die Gemeindeverordnung regelt, wie interne Kontrollen in der Gemeindeverwaltung organisiert und durchgeführt werden.

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Veröffentlichungsdatum

21.11.2016

Beschreibung

Die Gemeinde hat ein System für interne Kontrollen, um sicherzustellen, dass alles gesetzlich und ordentlich abläuft.

Es gibt vier Arten von Kontrollen: rechtliche und finanzielle Ordnung, Umsetzung von Plänen, Wirtschaftlichkeit und finanzielle Ausgeglichenheit.

Der Gemeindesekretär und andere Verantwortliche führen die Kontrollen durch und berichten regelmäßig darüber.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

21.11.2016

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Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 15:03 Uhr

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Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Informationsblätter

Informationen, Anzeigen usw. für das Barbianer Informationsblatt müssen an folgende Emailadresse geschickt...