Landschaftsrechtlichen Genehmigungen im Zuständigkeitsbereich des Landes werden vom Direktor/von der Direktorin der für Natur, Landschaft und Raumentwicklung zuständigen Landesabteilung nach Einholen der Stellungnahme der Landeskommission für landschaftsrechtliche Genehmigungen erteilt.
Vertreter der Gemeinde Barbian: Klaus Tribus (Gemeindetechniker)