Verordnung über das Recht auf Auskunft GR 35/21.11.2016

Die Verordnung regelt das Recht der Bürger, bei Unsicherheiten über Gemeindesteuern eine verbindliche Auskunft von der Gemeinde zu erhalten.

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Veröffentlichungsdatum

21.11.2016

Beschreibung

Bürger dürfen die Gemeinde fragen, wie eine Steuerregel genau gemeint ist, wenn sie unsicher sind.

Die Anfrage muss schriftlich sein und sich auf einen konkreten Fall beziehen.

Die Gemeinde antwortet innerhalb von 90 Tagen, und die Antwort gilt nur für den Fragesteller.

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Veröffentlichungsdatum

21.11.2016

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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 12:49 Uhr

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