Müllentsorgungsgebühr

Der neue Mülltarif wurde mit dem  Gemeindeausschussbeschluss Nr. 388 vom 05.12.2023 genehmigt. Die...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2024

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4 Minuten

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Der neue Mülltarif wurde mit dem  Gemeindeausschussbeschluss Nr. 388 vom 05.12.2023 genehmigt.

Die Tarifberechnung erfolgt anhand der Bestimmungen der Müllverordnung, genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 53 vom 19.12.2023.

Die Müllgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Entleerungsgebühr zusammen.

 

Grundgebühr (Fixgebühr):

Die Grundgebühr wird für Haushalte, Zweitwohnungen und Betriebe berechnet.

  • Haushalte = 8,50 Euro/Person (+ 10 % Mwst.) bis max. 4 Personen
  • Zweitwohnungen = 34,02 Euro/Wohnung (+10 % Mwst.)
  • Betriebe je nach Kategorie, Fläche und Punkte (siehe Tabelle)

 

Kat.BeschreibungPunkte einzelnGrundgebühr ohne Mwst. (10%)
1Privatzimmerverm. & Ferienwohn., Garnis

0 - 100 m²1254,08 Euro
101 - 200 m²24108,17 Euro
> 201 m²36162,25 Euro
2Handwerk & Industrie

0 - 50 m²1463,10 Euro
51 - 100 m²28126,20 Euro
101 - 200 m²42189,29 Euro
201 - 500 m²68306,48 Euro
501 m² - 899 m²85383,10 Euro
>900 m ²126567,88 Euro
3Gastbetriebe

0 - 500 m²62279, 43 Euro
501 - 1500 m²128576,90 Euro
> 1501 m²192865,34 Euro
4Handlungen & Geschäfte

0 - 50 m²25112,68 Euro
51 - 200 m²50225,35 Euro
> 201 m²75338,03 Euro

  

 

Entleerungsgebühr: 

1 Liter Müll kostet 0,065 Euro (+10 % MwSt.). Das heißt, dass zum Beispiel eine Entleerung eines Kübels mit einem Volumen von 80 Liter (oder Sack 80 Liter) 5,20 Euro (+10% MwSt.) kostet.

Die Entleerungsgebühr wird je nach Anzahl der Entleerungen oder der abgeholten Säcke berechnet.

Zur Vermeidung von unerlaubter Abfallentsorgung wird für jede Person, die im Haushalt lebt oder einer Zweitwohnung zugeordnet ist, folgende Mindestanzahl von Abfalllitern berechnet, sogenannte Mindestentleerungen:

  • Haushalt: Pro ansässige Person/Jahr = 180 Liter
  • Zweitwohnung : Pro Wohnung = 360 Liter
  • Betriebe: (siehe Tabelle)
Kat.BeschreibungMindestentleerung
1Privatzimmerverm. & Ferienwohn., Garnis
0 - 100 m²700 Liter
101 - 200 m²770 Liter
> 201 m²1.500 Liter
2Handwerk & Industrie
0 - 50 m²680 Liter
51 - 100 m²680 Liter
101 - 200 m²1.250 Liter
201 - 500 m²3.750 Liter
501 - 899 m²8.600 Liter
> 900 m ²24.540 Liter
3Gastbetriebe
0 - 500 m²5.200 Liter
501 - 1500 m²9.750 Liter
> 1501 m²18.600 Liter
4Handlungen & Geschäfte
0 - 50 m²900 Liter
51 - 200 m²2.250 Liter
> 201 m²5.000 Liter

 

Für Familien mit einem Betrieb, wird auch der Privatmüll berechnet.

Für Wohneinheiten mit Pflegefälle wird nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine Tarifermäßigung von 50%  gewährt.

Für Familien mit Neugeborenen sind Gratisentleerungen vorgesehen.

Die Nutzung der Recyclinghöfe in Barbian und Kollmann für die Entsorgung der Wertstoffe ist in der Müllgebühr enthalten.


Biomüllentsorgungsgebühr

Der Biomülltarif, sowie die Gebühr für den Ankauf der Behälter wurde mit dem Gemeindeausschussbeschluss Nr. 399 vom 19.12.2023 genehmigt.

Die Biomüllgebühr setzt sich aus einer Jahrespauschale zusammen.

 

Restmüllsammlung:

Die Restmüllsammlung erfolgt jeweils montags morgens. Fällt der Entleerungstag auf einen Feiertag, so erfolgt die  Entleerung an einem anderen Tag morgens (siehe Restmüllsammelkalender). Beim Entleeren des Containers muss der Deckel geschlossen sein, ansonsten wird die Entleerungen doppelt verrechnet.


Biomüllsammlung:

Die Biomüllsammlung erfolgt jeweils montags morgens. Fällt der Entleerungstag auf einen Feiertag, so erfolgt die Entleerung an einem anderen Tag morgens (siehe Biomüllsammelkalender).


Sperrmüllsammlung:

Die Sperrmüllsammlung findet einmal im Jahr statt und zwar im Herbst (siehe Termine).


Schadstoffsammlung:

Die Schadstoffsammlung findet mehrmals im Jahr statt (siehe Termine), und zwar in Barbian vor der Feuerwehrhalle und in Kollmann beim Recyclinghof.


Öffnungszeiten in den Recyclinghöfe:

  • in Kollmann: Freitag von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr und am 1. Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr (ausgenommen Feiertage)
  • in Barbian: Freitag von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am 1. Samstag im Monat von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr (ausgenommen Feiertage)

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Zuletzt aktualisiert: 25.03.2024, 10:03 Uhr

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