Das Melde- und Standesamt ist am Dienstag, 11. Februar am Vormittag geschlossen.
Die Erklärung muss mindestens 7 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn im Lizenzamt der Gemeinde abgegeben werden.
Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 07:43 Uhr