Öffentliche Veranstaltung - Erklärung über den Feuerwehr- und Brandschutzdienst

Die Erklärung muss mindestens 7 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn im Lizenzamt der Gemeinde abgegeben werden.

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Veröffentlichungsdatum

12.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 07:43 Uhr